Volle Halbtagsschule

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Volle Halbtagsgrundschule (VHTS)  Diese läuft 2010 aus.

Wir stellen unsere Grundschulform (bis2010) vor.

Durch einschneidende Stundenkürzungen seitens der Landesregierung haben sich im Laufe der Jahre zahlreiche Veränderungen ergeben, die hier schon berücksichtigt sind. Stand September 2010. Ab dem Schuljahr 2010/2011sind  trotz großer Proteste alle Vollen Halbtagsschulen in verlässliche Grundschulen umgewandelt worden 

Unterrichtsdauer

Der Unterricht liegt in der Zeit zwischen 7.55 Uhr und 13.00 Uhr.  

Dauer der Unterrichtsstunde

An unserer Schule dauern die ersten vier Unterrichtstunden jeweils 45 Minuten. Die letzten beiden Stunden dauern 22,5 bzw. 45 Minuten. Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden gibt es jeweils 5 Minuten "Flitzepause" bzw. zwischen zweiter und dritter und zwischen vierter und fünfter Stunde 15 Minuten "Hofpause".

Unterrichtstunden pro Woche

Klassen 1 und 2 je 22,5 Stunden Unterricht (+ 5 freiwillige Unterrichtstunden Betreuung)

Klassen 3 und 4 je 26,5 Stunden Unterricht (+ 1 freiwillige Unterrichtstunde Betreuung bzw. Flöten oder Leseförderung) 

Betreuungszeit

Klasse 1 und 2 je 5 U.-Stunden/Woche, Klasse 3  1 U.-Stunde/Woche. Die Teilnahme an den Betreuungsangeboten und ist freiwillig.

Förder- und Forderunterricht findet am Vormittag parallel zum Unterricht der Klasse statt. Diese Stunden werden durch Kürzungen im Betreuungsbereich erwirtschaftet und müssen leider teilweise im Vertretungsfall entfallen. Daneben erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf im Rahmen des "Regionalen Integrationskonzeptes" (früher "Lernen unter einem Dach") zusätzliche Förderung -> Schulversuch

Begabtenförderung

Unsere Schule ist Mitglied im "Kooperationsverbund Begabtenförderung". Hierfür stehen 4 Unterrichtsstunden zur Verfügung. -> Begabtenförderung

Unterrichtspersonen

Der Unterricht wird von Lehrern und Lehrerinnen übernommen.

Betreuungspersonen

Die Betreuung,  wird von Lehrern und Lehrerinnen übernommen.   Ab 2010 übernehmen dies pädagogische Mtarbeiter, die nicht über einen Ausbildung als Lehrer verfügen müssen.

Der Vertretungsunterricht wird durch ausgebildete Lehrer aus dem Kollegium erteilt und orientiert sich am jeweiligen aktuellen Unterrichtsstoff. Der Schule standen früher  zwei Stunden Vertretungsreserve pro Klasse zu. Diese Stunden wurden durch die Landesregierung 2003 gestrichen. Vertretungsunterricht wird durch Kürzungen im Betreuungsbereich und durch wegfallende Förderstunden erteilt. Ab 2010 übernehmen dies pädagogische Mtarbeiter, die nicht über einen Ausbildung als Lehrer verfügen müssen.

Fremdsprachenunterricht

In unserer Schule wird Englischunterricht erteilt und in einigen Klassen als Zusatzangebot Niederländisch. 

Instrumentalunterricht

In unserer Schule wird Flötenunterricht für interessierte Kinder erteilt und in den zweiten Klassen für die gesamte Klasse neben dem "normalen" Musikunterricht.

 

Besondere Unterrichtsveranstaltungen:

Schwimmunterricht

Aus Gründen der Aufsichtspflicht wird der Schwimmunterricht nur mit zwei KollegInnen durchgeführt, was durch Zusatzstunden ermöglicht wird. Hier wurden geplante Kürzungen zum Teil zurück genommen. Schwimmunterricht kann in unserer Schule nur noch in Klasse 4 (ehem. 3 und 4) erteilt werden.

Arbeitsgemeinschaften

Ein breites Angebot mit kleineren Gruppen ist nur durch den Einsatz von Zusatzstunden möglich. Angestrebt werden Gruppengrößen von maximal 12 - 16 Kindern. Unser breites AG-Angebot ist möglich durch weitere zum Teil ehrenamtliche Personen.

Werkunterricht

Der Werkunterricht findet in Gruppen mit max. 16 Kindern statt.

Unterrichtsgänge

Unterrichtsgänge sind bei uns wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Aus Gründen der Aufsichtspflicht kann die Teilnahme einer zweiten Lehrkraft oder Eltern erforderlich sein.

Klassenfahrten

Klassenfahrten finden bei uns in den ersten beiden Jahren jeweils eintägig statt. In der dritten oder vierten Klasse wird einen mehrtägige Fahrt durchgeführt. Aus Gründen der Aufsichtspflicht und aus pädagogischen Notwendigkeiten ist häufig die Teilnahme einer zweiten Lehrkraft erforderlich.

Schulkonzept

Bei der Beantragung zur Einrichtung einer Vollen Halbtagsgrundschule musste die Schule ein ausführliches pädagogisches Konzept vorlegen, dass u.a. Grundlage für die Genehmigung war. Diese Konzepte wurden ständig durch die Schule weiterentwickelt und bildet neben dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ die Basis für die Arbeit.