Regelungen bei Unterrichtsausfall durch extreme Wetterbedingungen

Veröffentlicht am: Autor: Jessica Kortmann

Liebe Eltern,

wir möchten Sie noch einmal auf die Regelungen bei Unterrichtsausfall durch extreme Wetterbedingungen hinweisen: Die Entscheidung über den Unterrichtsausfall trifft der Landkreis. Er ist dafür verantwortlich, diese Meldung über die Radiosender zu verbreiten. Wenn Sie sich bei Unterrichtsausfall automatisch per SMS benachrichtigen lassen wollen, können Sie sich dafür auf der Homepage des Landkreises anmelden:

https://www.grafschaft-bentheim.de/smsnewsletter/index.php?menuid=1865

Für SchülerInnen, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, ist natürlich eine Aufsicht gewährleistet (auch im Ganztagsbereich).

Wenn kein allgemeiner Schulausfall gemeldet ist, können Sie Ihr Kind zu Hause behalten, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchten. Dann benötigt die Schule jedoch eine kurze schriftliche oder telefonische Entschuldigung.