Allgemeines

„Generell gilt!“

  • Es gibt keinen Anspruch, an bestimmten AGs teilnehmen zu können! Die Schule behält sich vor, AGs z. B. wegen Minderbelegung zu streichen oder aus organisatorischen Gründen zu verändern.
  • Die Angebote sollten zu Beginn eines Halbjahres mit den Kindern durchgesprochen werden und möglichst nach Interessen des Kindes gewählt werden. Vor allem für jüngere Kinder kann es sinnvoll sein, sich nach dem Unterricht körperlich zu betätigen. Es ist keinem damit geholfen, wenn sich ein Kind in einer AG unwohl fühlt bzw. überfordert ist.
  • Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Betreuungskräfte die Kinder zwar bei den Hausaufgaben unterstützen, jedoch nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit garantieren können! Als Erziehungsberechtigten obliegt letztlich Ihnen die Verantwortung!
  • Wir behalten uns vor, Kinder von Betreuungsangeboten (Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, Arbeitsgemeinschaften usw.) bei wiederholtem Fehlverhalten auszuschließen. Diese Maßnahme soll die interessierten Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Fachkraft schützen.

Wir haben den Anspruch, unseren Schülerinnen und Schülern eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein vielfältiges Angebot zu gewährleisten. Dafür arbeiten alle Beteiligten sehr intensiv und motiviert und tauschen sich regelmäßig untereinander aus.

Im unteren Schaubild können Sie die Zeitstruktur des Ganztages für die Klassen 1&2 sowie für die Klassen 3&4 erkennen: