Kopfläuse – was tun ?    

Veröffentlicht am: Autor: blume

Sehr geehrte Eltern,

in der Schule Ihres Kindes sind Kopfläuse festgestellt worden?

Kopfläuse sind weltweit vorkommende flügellose Insekten. Ein bis drei Prozent der Kinder in den Industrieländern haben einmal im Jahr Kopfläuse.

Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie nach einem Stich aus der Kopfhaut saugen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese befinden sich in Hüllen (Nissen), die an der Haarwurzel festkleben. Aus den Eiern schlüpfen in 7-10 Tagen Larven. Mit dem Wachstum des Haars entfernen sich die Nissen ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut und können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben. Nissen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind immer leer. Die Larven können in der ersten Woche den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und entwickeln sich in 9-11 Tagen zu geschlechtsreifen Läusen.

Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Es spielt keine Rolle, wie oft man sich wäscht und die Wohnung reinigt, denn Kopfläuse leben nicht vom „Schmutz“, sondern allein vom menschlichen Blut. Kopfläuse können weder springen noch fliegen. Sie werden in der Regel bei direktem Haar-zu-Haar-Kontakt übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme. Kopfläuse sind alle 2 – 3 Stunden auf das Saugen von Blut angewiesen, sonst trocknen sie aus und verenden spätestens nach 55 Stunden. Durch Kopfläuse werden keine Krankheitserreger übertragen. Allerdings verursachen Kopfläuse lästigen Juckreiz und – infolge des Kratzens – entzündete Wunden auf der Kopfhaut.

 

Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen !

 

Feuchten Sie das Haar mit Wasser und normaler Haarspülung an und kämmen es bei gutem Licht systematisch mit einem Nissenkamm durch. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an der Schläfe, um die Ohren und im Nacken und Scheitelbereich durchkämmen. Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink und lichtscheu. Deshalb findet man eher einmal Nissen. Sie zeigen an, dass auf diesem Kopf Läuse waren oder noch sind. Nur wenn diese Nissen weniger als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, können sie noch lebende Läuselarven enthalten. Beweisend für einen Kopflausbefall ist das Auffinden lebender Läuse.

 

Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf finden, sollten Sie unverzüglich (am 1. Tag) eine Behandlung mit einem zugelassenen Arzneimittel gegen Kopfläuse (aus der Apotheke) durchführen. Die Wirksamkeit und Unschädlichkeit dieser Mittel wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigt.

 

Läuse und Larven werden bei korrekter Behandlung mit wirksamen Mitteln sicher abgetötet. Läuseeier können eine Behandlung jedoch überleben; aus ihnen schlüpfen evtl. wieder Larven. Deshalb sind regelmäßiges Auskämmen bis zur  zweiten Behandlung am 8.-10. Tag nötig, um die Läuseplage sicher loszuwerden. Dadurch werden alle Larven beseitigt, bevor sie mobil und geschlechtsreif geworden sind.

 

Kinder, die auf diese Weise behandelt werden, können den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen direkt nach der ersten Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Die Behandlung soll durch eine Kontrolluntersuchung, etwa 2 Wochen nach der Diagnose, abgeschlossen werden.

 

Wenn Arzneimittel nicht angewandt werden sollen (z.B. in der Schwangerschaft oder bei Säuglingen) ist nasses Auskämmen alle 4 Tage über 2 Wochen zu empfehlen. Von Hitzeeinwirkung durch Föhns ist wegen der Verbrennungsgefahr abzuraten; in Saunen werden direkt an der Kopfhaut keine Läuse tötenden Temperaturen erreicht. Bei Kopfhautentzündung sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Entscheidend ist, dass das Auskämmen des nassen Haars sorgfältig geschieht und die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird. Die Arzneimittel zur Läusebekämpfung sind nicht verschreibungspflichtig, also ohne Rezept in Apotheken erhältlich.

 

Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet !

 

Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: Aufgrund Ihrer Information werden Maßnahmen ergriffen, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen.

Wir empfehlen, alle Familienmitglieder zu untersuchen und Freundinnen und Freunden Bescheid zu geben. Kämme, Haarbürsten, -spangen und –gummis sollen in heißer Seifenlauge gereinigt werden, Handtücher, Leib- und Bettwäsche sollen gewechselt und  gewaschen werden soll. Sonstige Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, können durch Abschließen über 3 Tage in einem Plastiksack entlaust werden – dann sind alle Läuse vertrocknet.

Mittel, mit denen man dem Kopflausbefall vorbeugen kann, gibt es nicht, auch wenn dies gerne behauptet wird.

 

Regelmäßiges systematisches Durchsehen des mit Wasser und Spülung angefeuchteten Haars mit einem Läusekamm dient der Früherkennung beim eigenen Kind und damit dem Schutz aller Kinder in der Gruppe/Klasse.

 

Gesundheitsamt Landkreis Grafschaft Bentheim, Telefon 05921 / 96-1852 oder  05921 / 96-1853 oder 05921 / 96-1881