Corona-Selbsttests nach den Osterferien

Veröffentlicht am: Autor: Schulleitung

Liebe Eltern!

Wie Sie vielleicht schon mitbekommen haben, werden die Selbsttests nach den Osterferien verpflichtend (Einwilligungserklärungen werden nicht mehr benötigt). Sie sollen aber dann – anders als es vom Kultusminister vor den Ferien angekündigt war – immer zu Hause durchgeführt werden!
Ab dem 12.04.2021 sollen alle Schulkinder in Niedersachsen zweimal in der Woche zu Hause einen Test durchführen und dürfen nur mit einem negativen Testergebnis die Schule betreten! 

Das bedeutet für Ihr Kind konkret:

  • Der Wechselunterricht bleibt wie gehabt bestehen.
  • Sie müssen Ihr Kind montags- bis donnerstagsmorgens nur an den Tagen zu Hause testen, an denen es zur Schule geht. Freitags wird nicht getestet.
  • Wenn Ihr Kind ein negatives Testergebnis hat, darf es zur Schule kommen. Bitte geben Sie Ihrem Kind den negativen Test immer direkt mit zur Schule, da wir laut Verordnung die Ergebnisse kontrollieren müssen. Kann Ihr Kind keinen negativen Test vorweisen, müssen Sie es leider wieder abholen. Das Kind darf das Schulgebäude nicht betreten. Bitte stellen Sie daher unbedingt vorher sicher, dass Ihr Kind den Nachweis dabei hat!
  • Wenn Ihr Kind ein positives Testergebnis hat, müssen Sie sich direkt bei uns im Sekretariat melden (Tel. 13912; bei Nichterreichen bitte auf den Anrufbeantworter sprechen! Bitte sprechen Sie deutlich den Namen Ihres Kindes auf! ) Danach müssen Sie beim Arzt einen PCR-Test durchführen lassen. Bis dahin muss Ihr Kind alle Kontakte vermeiden. Ist der PCR-Test negativ, darf es natürlich wieder in die Schule kommen.
  • Ihr Kind bekommt immer am Ende eines Schultages einen neuen Test mit nach Hause.
  • Wenn Ihr Kind in der Notbetreuung ist, muss es sich auch nur an den Tagen testen, an denen es Unterricht in der Schule hat.
  • Wenn Sie Ihr Kind gar nicht testen lassen wollen, dürfen Sie Ihr Kind auch nicht mehr in die Schule schicken. Nur dann müssen Sie den angehängten Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht ausfüllen und bis Montag 12.4., 7:55 Uhr an die Schule weiterleiten (per Mail an schulleitung@gs-blumensiedlung.de oder in den Briefkasten). Anschließend verbleibt Ihr Kind ausschließlich im Homeschooling und erhält dafür entsprechende Aufgaben.
  • Auch Kinder, die wegen eines positiven Tests nicht zur Schule können, bekommen Aufgaben für zu Hause.

Fast alle Kinder haben vor den Ferien bereits einen Test von uns erhalten. Führen Sie diesen bitte mit Ihrem Kind am Montag, dem 12.04.2021 (Gruppe A) bzw. Dienstag, dem 13.04.2021 (Gruppe B) vor dem Unterricht durch. Geben Sie Ihrem Kind dann den Test mit zur Schule. Wenn die Lehrerinnen die Kinder ins Gebäude holen, werden sie die Tests kontrollieren.
Falls Ihr Kind noch keinen Test bekommen haben sollte, kann es noch am Freitag, dem 09.04.2021, zwischen 10 Uhr und 12:30 Uhr im Schulleiterbüro einen Test abholen, damit es für den ersten Schultag nach den Osterferien gerüstet ist.

Zu dieser Mail gehören Briefe des Kultusministers an Eltern und Kinder sowie ein Informationsblatt über die Testpflicht – dieses Informationsblatt drucken Sie bitte aus und geben es Ihrem Kind am Montag bzw. Dienstag unterschrieben mit. Für die Eltern, die keine Möglichkeit zum Drucken haben, werden wir Ausdrucke im Sekretariat bereitlegen. Sie können auch der Klassenlehrerin über IServ mitteilen, wenn diese Ihrem Kind ein Blatt mitgeben soll.

Sicherlich bedeuten die Testungen für alle einen gewissen Aufwand, aber sie tragen auch dazu bei, dass wir uns alle sicherer fühlen können.

Eine Bitte: da vielleicht nicht alle Eltern ihre IServ-Mails regelmäßig kontrollieren, wäre es nett, wenn Sie die anderen Eltern über Ihre Eltern-Whats-App-Gruppen informieren.

Nachfolgend finden Sie die Erklärungen von Herrn Tonne zur Testpflicht auch als Video: Video zur Testpflicht

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne über IServ!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Stockhorst, Britta Verwold und Jessica Kortmann